Flachmaler in Nürnberg

Zunächst war der Beruf des Malers eine freie Kunst, die keiner Verordnung unterlag. Bereits 1509 erbaten die Nürnberger Maler vom Rat eine Protektion gegen „fremde Maler“. Für eine selbständige Tätigkeit wurde das Bürgerrecht Voraussetzung. In den folgenden Jahrzehnten baten die Maler wiederholt um eine „Ordnung“, um den Beruf zu schützen und die Zahl der Meister zu beschränken.

Am 30. März 1596 verkündete der Nürnberger Rat eine Malerordnung, damit wurde der Beruf von der "freien Kunst" zum "geschworenen Handwerk". Jede Werkstatt durfte nur einen Lehrjungen halten, Voraussetzung waren eheliche Geburt, vier Jahre Lehrzeit, 24 Gulden Höchstlehrgeld, fünf Jahre Gesellentätigkeit. Ferner wurde festgelegt, daß Gesellen, welche Bürger und Meister werden wollten, ein Probestück vorlegen mußten. Die Motivwahl war frei. Anstelle einer Prüfungsgebühr verblieb das Meisterstück in der Losungstube auf dem Rathaus. Um 1580 gab es 47 selbständige Maler in Nürnberg, diese wurden ohne Probestück zu Meistern erklärt.

Nürnberg zog als Dürer-Stadt viele auswärtige Künstler an, darunter waren auch Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden, wie Neufchatel und Juvenell, die teilweise ohne Bürgerrecht nur mit „Stadtschutz“ gegen ein jährliches Schutzgeld in der Stadt arbeiten durften.

Malerakademie

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